Steuerberater W. Gräfe in Hamburg Tipp des Monats September 2003 |
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Außerdem soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß er
Ich gehe davon aus, daß in Fällen, in denen der Arbeitnehmer eine Verringerung seines Arbeitslosengeldes hinnehmen muß, er behaupten kann, daß der Arbeitgeber ihn über diese Pflicht nicht informiert hat. Schadenersatzklagen gegen den Arbeitgeber (und gegen dessen Steuerberater, soweit dieser das Lohnbüro übernommen hat) sind nicht auszuschließen. |
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Steuerberater Wolfgang Gräfe - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 |
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E-Mail: info@steuergraefe.de |
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