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Steuertipp des Monats Dezember 2003 Steuerreform und Jahresende Zunächst einmal wünsche ich allen eifrigen Lesern unserer Information behagliche Weihnachtstage, in denen man sich immer wieder daran erinnert: „Wir haben es doch gut“. So jetzt aber zum Geschäft a) Wenn Sie selbst bauen, sollten Sie noch im Jahre 2003 einen Bauantrag stellen. Achten Sie bitte darauf, daß der Eingang dieses Antrages im alten Jahr dokumentiert wird.
Selbstverständlich können Sie die Eigenheimzulage damit nur „retten“, wenn Sie die übrigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, daß das Einkommen im Jahr des Antrags und im Jahr davor gewisse Grenzen nicht überschreiten darf.
II. Vorziehen der Steuerreform 2005 auf das Jahr 2004 Ich kann mir vorstellen, daß diese Änderung erfolgt. Das bedeutet, daß die Steuersätze insgesamt deutlich herabgesetzt werden. So war geplant, den Höchstsatz bei der Einkommensteuer von 48,5% auf 42% zu vermindern. a) möglichst viele Kosten im Jahr 2003 zu verbuchen, b) die Einnahmen in das Jahr 2004 zu verlagern So können z.B. Hausbesitzer den Handwerker, der an Ihrem Haus Bauleistungen vornimmt schon eine a´conto Zahlung leisten, auch wenn eine Fertigstellung der Arbeit noch nicht erfolgt ist. (Nur sollte man dabei die Risiken nicht unterschätzen, die z.B. bei Insolvenz des Bauhandwerkers eintreten, dann haben Sie eine Vorauszahlung geleistet, die Leistung erfolgt jedoch nicht.) Wichtig ist in allen diesen Fällen, daß die Zahlung noch im alten Jahr erfolgt. |
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