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Tip des Monats März 2004 Steuerhinterziehung und Strafbefreiung Es kommt immer wieder vor, daß Steuern nicht in der richtigen Höhe angemeldet werden. In größeren Abständen ist der Staat bereit, solche Steuersünden zu vergeben und den Tätern Straffreiheit zuzusichern. Die letzte Steueramnestie liegt schon ein paar Jahre zurück, wurde damals auch in einigen Fachkreisen als „Dummensteuer“ bezeichnet, weil die Finanzverwaltung in der Regel kaum eine Möglichkeit hatte, eine Steuerhinterziehung festzustellen und nachzuweisen. Das wird zwar in Zukunft auch nicht wesentlich einfacher, jedoch haben die umliegenden Europäischen Steueroasen mit den übrigen EG-Ländern vereinbart, daß für eine Übergangszeit a) zunächst Zinsabschlagsteuern erhoben werden und b) später Kontrollmitteilungen über gezahlte Zinsen an die inländischen Finanzämter verschickt werden. Das bedeutet für die etwas weitere Zukunft, daß a) der bisherige Steuervorteil schwindet und b) die Gefahr der Entdeckung größer wird. Steuerpflichtige, die zukünftig ihre Einkünfte korrekt versteuern wollen und die falschen Erklärungen der Vergangenheit gleichzeitig korrigieren wollen, haben jetzt die Möglichkeit, eine Nacherklärung der seit 1993 bis 2002 nicht angegebenen Einnahmen vorzunehmen a) nach dem 31.12.2003 und vor dem 01.04.2005 wird eine entsprechende Erklärung abgegeben. b) Die errechnete Steuer wird innerhalb von 10 Tagen entrichtet. Die Steuer beträgt dann
Und sollte irgendwann einmal eine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt erfolgen, wird davon ausgegangen, daß diese Steuerverkürzung nicht in der Nacherklärung enthalten ist. Zur Straffreiheit müssten sie also nachweisen, daß Sie auch diesen Sachverhalt der Steuer unterworfen haben. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation der nacherklärten Beträge dringend zu empfehlen. |
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